Bei der Umstrukturierung von öffentlichen Betrieben, z. B. der Gründung oder Umwandlung von Regie- oder Eigenbetrieben in eine private Rechtsform, haben wir langjährige Erfahrungen sowohl hinsichtlich der kommunalrechtlichen Besonderheiten, als auch bei den steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Für die Umstellung des kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesens von Kommunen auf die Doppik haben wir uns rechtzeitig spezialisiert. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz von zwei Landkreisen in Sachsen-Anhalt konnten wir erfolgreich durchführen.

Mit der Hochschule Harz in Halberstadt-Wernigerode besteht seit langem ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über die erstmalige Bewertung des Vermögens einer Kommune, über die Eröffnungsbilanzerstellung und –prüfung, über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung einschl. eines Produkthaushaltes und anderer damit zusammenhängender Fragenbereiche. Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Horst Schween hat an Praxisworkshops der Hochschule Harz mit Vorträgen über seine Erfahrungen anlässlich der Prüfung von Eröffnungsbilanzen teilgenommen.